Detaillierter Vorschlag zur Sanierungs-regel der AHV

Für eine nachhaltige Lösung ist es zwingend notwendig, dass die gesamten Rentenversprechungen resp. alle zukünftigen Renten wieder durch die bei mittleren Wachstumsszenarien zu erwarteten Einnahmen finanziert sind. Damit kann und soll verhindert werden, dass die Lasten unfairerweise auf die zukünftigen Generationen und damit Beitragszahler abgewälzt werden.

Dazu erstellt das BSV jährlich (wieder!) eine langfristige Prognoserechnung (technische resp. Mehrgenerationen Bilanz).

Sofern das Parlament bei sich abzeichnenden strukturellen Defiziten innert 2 Jahren keine Vorlage zustande bringt, der bei einer Volksabstimmung zugestimmt wird, kommt automatisch eine Ausgleichsregel zur Anwendung, die rasch und vollständig wieder für den Ausgleich sorgt.

Diese Regel besteht darin, dass das kumulierte Defizit gemäss Prognoserechnung zu gleichen Teilen wie folgt zu decken resp. zu eliminieren ist:

Ein Drittel durch eine gestaffelte Anhebung des Rentenalters (in Monatsschritten)

und

Zwei Drittel durch anteilige Erhöhung der Lohnbeiträge, entsprechende MwSt.-Erhöhungen und zusätzliche Bundesbeiträge.

Die Rentner leisten ebenfalls ihren (kleinen) Beitrag, indem sie temporär auf die Erhöhung  der Renten als Folge des Lohnwachstums verzichten müssen und sie lediglich den Anstieg zum Ausgleich der Inflation bekommen, bis das Gleichgewicht wieder hergestellt ist.

Diese Regel trägt dem Umstand besser Rechnung, dass eine Sanierung der AHV ausschliesslich über eine Rentenaltererhöhung nur sehr schwer eine Abstimmungsmehrheit findet und die Prioritäten der Bürger wahrscheinlich so besser widergibt.

Ebenso ist die Prognoserechnung eine langfristigere und damit geeignetere Basis als Auslöser für  notwendige Sanierungsmassnahmen als die jeweilige Höhe des AHV-Ausgleichsfonds zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Diese Regel soll möglichst rasch über eine parlamentarische (oder andernfalls über eine Volks-Initiative) in die Verfassung aufgenommen werden.