https://fairevorsorgech00124.alfahosting.org/wp-content/uploads/2018/11/Logo-neu.png00Fred Siegristhttps://fairevorsorgech00124.alfahosting.org/wp-content/uploads/2018/11/Logo-neu.pngFred Siegrist2019-09-11 16:15:182019-09-13 08:19:59Präsentation zu unseren Vorschlägen für eine Reform des BVG
Für mich sähe eine faire Altersvorsorge völlig anders aus.
Zu aller erst soll man endlich weg von einem fixen Rentenalter, welches aus einer rein statistischen Lebenserwartung aufgegleist wurde. Stattdessen Anzahl Erwerbsjahre als Parameter für den Renteneintritt nehmen, wie es auch andere Länder machen. Es ist doch einfach nicht fair, wenn jemand mit >40 + Erwerbsjahren zur gleichen Zeit in Pension gehen darf wie jemand welcher „nur“ 10 -10 Erwerbsjahre aufweist.
Ich z.B bin Jahrgang 61, ledig, kinderlos, habe 1.1.1978 mit der Erwerbstätigkeit begonnen, da keine Lehrstelle bekommen. Dieses Jahr bin ich im 44 ten Erwerbsjahr, müsste also noch 5 Jahre weiter malochen, wenn ich AHV Vollrente ohne Kürzungen haben wollte.
In Österreich läuft es derzeit so:
„Abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren“
„Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, kann seit 1.1.2020 ohne Abschläge in Pension gehen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht.“
Selbst China schafft es mit Rentenalter 60 für Männer.
Und die Schweiz will gar noch über Alter 65 gehen. Ein Entwicklungsland punkto Altersvorsorge.
Danke für die hilfreiche Präsentation!
Für mich sähe eine faire Altersvorsorge völlig anders aus.
Zu aller erst soll man endlich weg von einem fixen Rentenalter, welches aus einer rein statistischen Lebenserwartung aufgegleist wurde. Stattdessen Anzahl Erwerbsjahre als Parameter für den Renteneintritt nehmen, wie es auch andere Länder machen. Es ist doch einfach nicht fair, wenn jemand mit >40 + Erwerbsjahren zur gleichen Zeit in Pension gehen darf wie jemand welcher „nur“ 10 -10 Erwerbsjahre aufweist.
Ich z.B bin Jahrgang 61, ledig, kinderlos, habe 1.1.1978 mit der Erwerbstätigkeit begonnen, da keine Lehrstelle bekommen. Dieses Jahr bin ich im 44 ten Erwerbsjahr, müsste also noch 5 Jahre weiter malochen, wenn ich AHV Vollrente ohne Kürzungen haben wollte.
In Österreich läuft es derzeit so:
„Abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren“
„Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, kann seit 1.1.2020 ohne Abschläge in Pension gehen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht.“
Selbst China schafft es mit Rentenalter 60 für Männer.
Und die Schweiz will gar noch über Alter 65 gehen. Ein Entwicklungsland punkto Altersvorsorge.