Alternativvorschlag anstelle des bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurfs vom 13. Dezember 2019
Der Bundesrat hat am 13. Dezember den Vernehmlassungsentwurf zur Revision des BVG veröffentlicht. Er orientiert sich weitgehend am Kompromiss der Sozialpartner vom 2. Juli 2019. Wie bereits in unserer Stellungnahme zu diesem Kompromiss geht der Entwurf hinsichtlich Koordinationsabzug zuwenig weit und enthält zudem ein systemfremdes Umalgeverfahren von 0.5% Lohnprozenten für die Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% für die 50 – 64 Jährigen. Wir schlagen eine Alternative vor, die erstens nicht teurer ist und zweitens wohl bessere Chancen in einer Volksabstimmung haben würde.
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